Pflegegrad & Kosten

Kostenfreie Unterstützung mit Pflegegrad – einfach und transparent

Einfache Abrechnung über die Pflegekasse

Als anerkannter Betreuungsdienst nach § 45a/b SGB XI rechnen wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Das bedeutet für Sie: Mit anerkanntem Pflegegrad können unsere Einsätze in der Regel kostenfrei über den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) und – ab Pflegegrad 2 – zusätzlich über das einheitliche Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI, 3.539 € pro Jahr) finanziert werden. Auch Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) lässt sich darüber abbilden.

Damit Sie keinen Papierkram haben, nutzen wir auf Wunsch eine Abtretungserklärung: Wir dokumentieren jeden Einsatz (Datum, Dauer, Inhalt, Anfahrt), erstellen den Leistungsnachweis und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen nicht in Vorleistung gehen.

Kein Pflegegrad (oder noch im Antrag)? Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte und unterstützen beim Antrag. Nach Krankenhaus/OP ist auch eine Haushaltshilfe mit ärztlicher Verordnung (§ 38 SGB V) möglich – wir helfen bei der Abstimmung mit der Krankenkasse.

Kurz: Wir übernehmen die Formalitäten, prüfen die bestmögliche Finanzierung und erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Ansprüche optimal nutzen – einfach, transparent und ohne Stress.

Noch Fragen zu Pflegegrad oder Kosten? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Einfache Abrechnung über die Pflegekasse

Die Pflegeversicherung unterstützt Menschen mit Pflegegrad dabei, Unterstützung im Alltag finanziell abzusichern.
Je nach Situation und Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen zur Verfügung, mit denen Sie unsere Alltagsbegleitung, Betreuung oder Haushaltshilfe in Anspruch nehmen können.
Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche davon für Sie passen.

Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist ein monatlicher Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro für alle Pflegegrade (1 bis 5).

Diese Mittel können Sie für anerkannte Angebote zur Alltagsbegleitung und Betreuung nutzen – also für Hilfe im Haushalt, Unterstützung bei Erledigungen, Gespräche, Begleitung zu Arztterminen oder einfach Zeit, die Ihnen oder Ihren Angehörigen Entlastung schenkt.

Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern über uns als anerkannten Dienst direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet.
Wenn Sie den Entlastungsbetrag einmal nicht vollständig verbrauchen, können die Mittel meist bis zum Jahresende übertragen und nachgeholt werden (abhängig von der jeweiligen Pflegekasse).

Kurz gesagt: Mit dem Entlastungsbetrag können Sie regelmäßig kleine Hilfen im Alltag erhalten – ohne Eigenkosten und ohne Aufwand.

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Einheitliches Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI – seit 01.07.2025)

Das neue Entlastungsbudget wurde geschaffen, um Familien mit Pflegebedarf noch flexibler zu entlasten.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 haben seit Juli 2025 Anspruch auf ein jährliches Budget von 3.539 Euro, das Sie frei für Entlastungs- oder Betreuungsleistungen nutzen können.

Es kombiniert die bisherigen Leistungen aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und ermöglicht damit eine einfachere, unbürokratischere Nutzung.
Das heißt: Sie entscheiden, wann und wie Sie Unterstützung in Anspruch nehmen möchten – ob regelmäßig oder punktuell, z. B. wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen.

Dieses Budget eignet sich besonders für:

  • Urlaubsvertretung oder Auszeiten der Pflegeperson
  • Phasen mit höherem Unterstützungsbedarf
  • Zusatzstunden zur Betreuung oder Alltagsbegleitung

Wir beraten Sie ausführlich, wie Sie das Entlastungsbudget optimal nutzen können – ohne Formularcharakter, Schritt für Schritt erklärt.

Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)

Wenn die Hauptpflegeperson – etwa ein Familienmitglied – vorübergehend verhindert ist, kann die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege übernehmen.
Das gilt z. B. bei Urlaub, Krankheit, Terminen oder Erschöpfungsphasen.

Die Leistungen können stundenweise oder tageweise abgerufen werden und werden inzwischen im Entlastungsbudget (§ 42a SGB XI) berücksichtigt.
So lässt sich die Betreuung nahtlos fortsetzen, ohne dass Versorgungslücken entstehen.

Wir übernehmen in dieser Zeit die Betreuung mit Herz und Geduld – damit Sie sich erholen können, während Ihre Angehörigen liebevoll begleitet werden.

Unser Vorteil: Wir kümmern uns um die Abstimmung mit der Pflegekasse und gestalten die Betreuung individuell, flexibel und zuverlässig.

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Haushaltshilfe auf Verordnung (§ 38 SGB V)

Auch ohne Pflegegrad können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung im Haushalt erhalten.
Wenn Sie z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation den Alltag vorübergehend nicht selbst bewältigen können, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe.

Dafür benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, die bestätigt, dass Sie im Haushalt auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse.

So erhalten Sie schnelle, unkomplizierte Hilfe – auch ohne bestehenden Pflegegrad.

Wichtig zu wissen:

Wir bieten keine medizinische Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Medikamentengabe oder Wundversorgung).
Unsere Arbeit ist alltagsunterstützend, aktivierend und psychosozial begleitend – gemäß den gesetzlichen Grundlagen des § 45a SGB XI.

Das bedeutet: Wir schaffen praktische Entlastung, emotionale Stabilität und soziale Teilhabe – für ein sicheres, würdiges Leben im eigenen Zuhause.

Transparente & faire Abrechnung

Wir erklären Ihnen genau, welche Leistungen über welche Kassenleistungen abgedeckt sind – klar, nachvollziehbar und ohne versteckte Kosten.
Sie wissen immer, was abgerechnet wird und wie.

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

Dank unserer Anerkennung nach § 45a/b SGB XI rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kein Papierkram, keine Vorauszahlung – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Persönliche Beratung & individuelle Planung

Wir nehmen uns Zeit, Ihren Bedarf genau zu verstehen.
Gemeinsam planen wir, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen und wie Sie alle Zuschüsse optimal nutzen können.

Unterstützung bei Anträgen & Formularen

Wir lassen Sie mit der Bürokratie nicht allein.
Ob Pflegegrad-Antrag, Abtretungserklärung oder ärztliche Verordnung – wir helfen Schritt für Schritt, bis alles bewilligt ist.

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Warum wir die richtige Wahl für Ihre Liebsten sind

Weil wir wissen, dass das Thema Pflegegrade und Kosten für viele Menschen zunächst kompliziert wirkt – und genau hier setzen wir an: verständlich, menschlich und ehrlich.

Wir kombinieren fachliche Kompetenz mit menschlicher Wärme.
Unsere Gründerin Meryem Gülbe und ihr Team bringen langjährige Erfahrung in der Pflegebegleitung, Beratung und Abrechnung mit.

Bei uns erhalten Sie keine anonyme Dienstleistung, sondern eine verlässliche Begleitung auf Augenhöhe – von der ersten Beratung bis zur vollständigen Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Kontakt aufnehmen – Wir sind gerne für Sie da

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mehr über unsere Leistungen erfahren?
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie unverbindlich und herzlich.

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Herzlich willkommen bei der Agentur für Alltagsbegleitung.
Bei uns steht der Mensch an erster Stelle – mit Herz, Geduld und Zeit begleiten wir Sie im Alltag.
Wir sind da, wenn Unterstützung, Entlastung oder einfach ein offenes Ohr gebraucht wird.

Rechtliche Informationen

Agentur für Alltagsbegleitung & Betreuung
Meryem Gülbe
Bahnstraße 6
42327 Wuppertal

Mobil: 0171 322 07 04
Telefon: 0202 574 969 80
E-Mail: info@agentur-alltagsbegleitung.de
Web: www.agentur-alltagsbegleitung.de